Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechtsprechung im Maklerrecht für komplexe Unternehmensverkäufe erweitert. Von grundsätzlicher Bedeutung sind dabei die Entscheidungen des BGH vom 16. Dezember 2004 (Aktenzeichen III ZR 119/04) und 21. Dezember 2005 (Aktenzeichen III ZR 451/04).In der Entscheidung vom 16. Dezember 2004 geht es um den Verkauf einer Klinikgruppe. In dem Maklervertrag verpflichtete sich der Maklerkunde, für den Fall des Abschlusses von Kaufverträgen aufgrund eines durch den Makler nachgewiesenen Objektes eine Vermittlungsprovision zu zahlen. Der Makler stellte den Kontakt zu einem Klinikunternehmen her, das in der Rechtsform der GmbH & Co. KG geführt wurde und aus 26 Kommanditgesellschaften bestand. Der Geschäftsführer und Mitgesellschafter der beiden Komplementär-GmbHs wurde von dem Makler angesprochen und nahm über diesen Verbindung zum Maklerkunden auf. In der Folgezeit übernahm der Maklerkunde mehr als 90 % der Kommanditanteile an den Objektgesellschaften sowie 74 % der Geschäftsanteile der Komplementär-GmbHs. Der Maklerkunde verweigerte die Zahlung der Provision mit der Begründung, dass der Makler ihm nur den Mitgesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär-GmbHs benannt habe, nicht aber die Gesellschafter der 26 Kommanditgesellschaften. Zudem seien diese Gesellschafter im Zeitpunkt des Nachweises auch noch nicht verkaufsbereit gewesen.
Großfusion: Nordmilch und Humana planen Zusammenschluss
Die beiden größten deutschen Molkereien Nordmilch AG und Humana Milchindustrie GmbH wollen sich per Januar 2011 zu einem Unternehmen zusammenschließen.
Milliardenübernahme: Aryzta kauft Fresh Start Bakeries und Great Kitchens
Der Schweizerische Tiefkühl- und Convenience- Backwarenkonzern Aryzta AG mit Sitz in Zürich übernimmt die amerikanische Firma Fresh Start Bakeries Inc. mit 29 Produktionsstätten und 3 Joint Ventures weltweit sowie den Pizzahersteller Great Kitchens Inc. Den Kaufpreis beziffert das Züricher Unternehmen auf 1,08 Mrd. US-$.