Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen - Oder: die Stabilisierung des Finanzmarktes durch Änderungen der Insolvenzordnung
Anlässlich der Finanzmarktkrise hat das Bundeskabinett im Rahmen des „Finanzmarktstabilisierungsgesetzes“ am 13. Oktober 2008 zusammen mit weiteren Gesetzesänderungen auch eine Änderung der deutschen Insolvenzordnung (InsO) beschlossen. Bislang bestand eine Insolvenzantragspflicht für einen Schuldner im Falle der Zahlungsunfähigkeit und darüber hinaus (bei juristischen Personen) auch bei Überschuldung. Die Frage, ob eine Überschuldung und damit eine Insolvenzantragspflicht besteht, konnte die Geschäftsführung relativ einfach beantworten, indem sie eine Bilanz erstellte und prüfte, ob „das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt“ (§ 19 Abs. 2 Satz 1 InsO alter Fassung).
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Die beiden größten deutschen Molkereien Nordmilch AG und Humana Milchindustrie GmbH wollen sich per Januar 2011 zu einem Unternehmen zusammenschließen.
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Der Schweizerische Tiefkühl- und Convenience- Backwarenkonzern Aryzta AG mit Sitz in Zürich übernimmt die amerikanische Firma Fresh Start Bakeries Inc. mit 29 Produktionsstätten und 3 Joint Ventures weltweit sowie den Pizzahersteller Great Kitchens Inc. Den Kaufpreis beziffert das Züricher Unternehmen auf 1,08 Mrd. US-$.